Was ändert sich durch das neue Schulgesetz
Die wichtigste Änderung sieht vor, aus Haupt-, Real- und Gesamtschulen Sekundarschulen zu bilden. An diesen sollen Schüler aller Leistungsgruppen gemeinsam lernen. Das Abitur soll in Kooperation mit Oberstufenzentren möglich sein. Allerdings in 13 statt wie an Gymnasien in zwölf Jahren.
Es gibt das Versprechen, dass jeder Schüler, der an das Gymnasium möchte, einen Platz bekommt. Allerdings nicht immer an der gewünschten Schule. Bis 2011 bleibt der BVG-Fahrplan das entscheidende Kriterium, wenn es an einer Schule mehr Anmeldungen gibt als Plätze.
Wer am nächsten an der gefragten Schule wohnt, bekommt den Platz. Von 2010 an können Bezirke zudem, mehrere Grundschulen in einem Einzugbereich zusammenfassen. Eltern dürfen dann zwischen mehreren Grundschulen in ihrem Wohngebiet wählen.
Die Probezeit am Gymnasium wird von einem halben auf ein ganzes Jahr verlängert. Wenigstens ein Gymnasium pro Bezirk soll zur Ganztagsschule ausgebaut werden. Die Sekundarschulen sind alle als Ganztagsschulen konzipiert.
Außerdem soll die Rückstellung von der Schulpflicht erleichtert werden. Zudem will der Senat behinderte Schüler stärker in Regelschulen integrieren.