Passagierrechte bei Streiks
Wer an einem Flughafen innerhalb der EU festsitzt, hat Ansprüche, die in der Fluggastrechte-Verordnung geregelt sind.
Kann ich meinen Flug kostenlos stornieren oder umbuchen?
Ja, ein wegen eines Streiks gestrichener Flug kann storniert werden. Die Kunden erhalten ihr Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug.
Habe ich bei sehr langen Wartezeiten Anspruch auf Verpflegung und ein Hotelzimmer?
Wer mehrere Stunden auf seinen Flieger warten muss, hat Anrecht auf Betreuung durch die Airline, dies schließt Verpflegung und Telefonate ein. Dieser Betreuungsanspruch tritt ab zwei Stunden Verspätung bei Kurzstreckenflügen in Kraft, ab drei Stunden Verspätung auf einem Flug der Mittelstrecke und ab vier Stunden Verspätung auf Langstreckenflügen.
Sollte die Flugverspätung bis in die Nacht reichen, muss die Fluggesellschaft ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen und auch den Transfer dorthin bezahlen. In Absprache mit der Gesellschaft können Passagiere auch auf den Zug umsteigen.
Gibt es bei Flugausfällen eine Entschädigung?
Im Falle eines Streiks nein. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied kürzlich, dass Passagiere bei einem Pilotenstreik keine Entschädigung bekommen. Es handele sich um ein außergewöhnliches und unabwendbares Ereignis, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Kann ich mit einem Flugticket auf die Bahn umsteigen?
Im Falle eines Streiks können Flugtickets für innerdeutsche Strecken für Fahrten mit der Bahn nicht automatisch genutzt werden.