Sie können sich rechts den kompletten Bußgeldkatalog des ADFC herunterladen.
Der amtliche Bußgeldkatalog (genauer: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog) führt nicht alle Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern einzeln auf. Nicht ausdrücklich genannte Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer ein Bußgeld ab 40 Euro zahlen, werden bei Radfahrern und Fußgängern mit dem halben Regelsatz geahndet.
Die Bußgeldkatalog erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Verwarnungsgeld für Radfahrer beträgt zehn Euro, wenn der Bußgeldkatalog nichts anders bestimmt.
Zusätzlich gilt: Bei Bußgeldern ab 40 Euro gibt es einen Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg.
Radfahren im betrunkenen Zustand ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
(Quelle: ADFC)