Nachlassgerichte können so im Sterbefall schnell und dann wie vom Testierenden gewünscht entscheiden. Die erbfolgerelevanten Urkunden wie Testamente und Erbverträge werden durch Gerichte und Notare (sogenannte Melder) registriert. Bei Eintritt des Erbfalls werden die Daten des Registers dem Nachlassgericht und der entsprechenden Verwahrstelle automatisch weitergeleitet.

Antwort von Dr. Walter Joswig, Rechtsanwalt
radioBerlin 88,8 Experte für Erbrecht
Das neue Zentrale Testamentsregister (ZTR) soll das Auffinden von notariell beurkundeten und amtlich verwahrten, erbfolgerelevanten Urkunden sicherstellen.
Die Informationen, ob ein Testament verwahrt ist, gehen in Zukunft schneller. Die Daten werden zentral vewaltet und können elektronisch abgefragt werden.
Bislang wurden die Unterlagen vom Geburts-Standesamt, ein Todesfall wurde dann schriftlich, meist per Post, den Amtsgerichten mitgeteilt. Dort wurde dann ein Testament eröffnet, wenn es dort verwahrt wurde.
Landen alle Testamente im ZTR?
Nein. Das Zentralregister hat nur Daten über die Testamente, die verwahrt werden, in der Regel bei den Amtsgerichten. Das ist immer der Fall, wenn Notare öffentliche Testamente errichtet haben, weil Notare verpflichtet sind, die Testamente bei den Gerichten zu verwahren.
Private Testamente werden nur dann im ZTR angezeigt, wenn sie bei den Gerichten verwahrt werden. Behält man das Testament zuhause, erscheint es auch nicht im Register.
Will man sein Testament beim Amtsgericht verwahren lassen, werden Gebühren fällig. Die Information beim Zetnralregister kostet 15 Euro, unabhängig von der Höhe des Vermögens.