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Do, 09.02.2012 | 11:11 Uhr | Jetzt läuft: Keimzeit - Kling Klang

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Was tun gegen Werbeanrufe

Ungebetene Werbanrufe kosten Zeit und Nerven. Der Gesetzgeber räumt genug Mittel ein, um sich gegen die unerwünschten Anrufe zu wehren.

Endlich Feierabend! Und schon klingelt das Telefon. Am anderen Ende ist ein aufdringlicher Mann, der etwas verkaufen möchte.

Viele Berliner klagen über solche regelmäßigen Werbeanrufe, die fast nie erwünscht sind. Dabei haben Verbraucher seit einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr gute Erfolgschancen, wenn sie sich gegen die Belästigung am Telefon wehren.

Grundsätzlich sollte man wissen
Call-Center brauchen vom Angerufenen eine ausdrückliche Erlaubnis, dass sie zu Werbezwecken Kontakt aufnehmen dürfen. Solche Einverständniserklärungen waren früher oft im Kleingedruckten versteckt, zum Beispiel bei Gewinnspielen im Internet. Da hieß es dann: „Der Kunde ist damit einverstanden, regelmäßig von uns telefonisch über Angebote informiert zu werden...“. Seit einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr sind solche Klauseln aber ungültig.

„Allgemeine Zusagen, dass man mit Werbeanrufen einverstanden ist, haben vor Gericht keinen Bestand“, sagt Martin Madej von der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Der Kunde muss genau überschauen können, für welche Produkte er möglicherweise angerufen wird.“

Ein Beispiel: Wer ein Auto kauft und einer Telefonwerbung durch das Autohaus zustimmt, könnte in Zukunft zum Beispiel wegen einer Winterreifen-Sonderaktion angerufen werden, nicht aber wegen einer Lebensversicherung oder Katzenfutter.

Außerdem wichtig
Die Einwilligung muss ausdrücklich erfolgen. Das heißt, der Verbraucher muss an der Klausel selbst ein Kreuz setzen oder im Internet ein Häkchen setzen. Ist das Häkchen schon voreingestellt, ist die Erklärung ungültig.

Wer sich belästigt fühlt, sollte sofort nach der Einwilligungserklärung fragen: Wann wurde sie abgegeben und wofür? Danach sofort Telefonnummer und Namen des Anrufers notieren. Verbraucherzentralen helfen weiter. Sie können Firmen abmahnen, die gegen Gesetze verstoßen. Zweite Möglichkeit: Die Bundesnetzagentur. Im Internet bietet die zuständige Aufsichtsbehörde Beschwerdeformulare an und geht den Fällen nach (www.bundesnetzagentur.de).

Wer auch in Zukunft seine Ruhe haben möchte, sollte vorbeugen. Die so genannte Robinsonliste erfasst Verbraucher, die keine Werbung wünschen (www.robinsonliste.de). Der Eintrag ist kostenlos. „Bei Briefwerbung klappt das sehr gut“, sagt Verbraucherschützer Madej. Bei Telefonwerbung allerdings gibt es noch Lücken.

Besser ist es, die eigenen Daten nicht allzu bereitwillig herauszugeben. Bei zweifelhaften Angeboten im Internet können Kunden eine „Wegwerf-Emailadresse“ benutzen. Die gibt es beispielsweise kostenlos unter www.spambog.com.

Als Telefonnummer kann man die Nummer des Dienstes www.frank-geht-ran.de eintragen. Der Anbieter stellt gratis eine Handynummer zur Verfügung, unter der eine Bandansage läuft. Unerwünschte Werbeanrufe landen dann dort und zuhause ist Ruhe.

Stand vom 23.2.2010

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