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Do, 24.05.2012 | 21:33 Uhr | Jetzt läuft: Anastacia - I'm Outta Love

Das ExpertenTeam

Verbandskasten; Foto: dpa-Bildfunk

Verfalldatum überschritten? Nicht vollständig? Halten Sie Ihren Verbandskasten auf dem neuesten Stand; Foto: dpa-Bildfunk

Erste Hilfe

Verbandskasten im Auto

Bei einem Unfall muss er sofort griffbereit sein und alles Notwendige für die Erste Hilfe enthalten. Das ist aber nicht immer der Fall. Worauf muss man achten?

Wohin mit dem Verbandskasten im Auto?
Das kann jeder selbst entscheiden. Vorgeschrieben ist nur, dass man einen im Auto hat. Griffbereit ist er unter dem Fahrer- oder Beifahrersitz. Der Verbandskasten im Kofferraum ist auch erlaubt, sollte aber auch dort ohne langes Suchen schnell zur Hand sein.

Achtung! Den Verbandskasten niemals lose im Fahrzeug-Innenraum liegen lassen. Bei einer
Notbremsung kann er zum lebensgefährlichen Geschoss werden.

Was muss im Verbandskasten drin sein?
Jeder PKW-Verbandskasten enthält 36 Teile. Das ist verbindlich in einer DIN-Norm festgelegt. Dazu gehören Wundverbände, Kompressen, Dreieckstücher, Pflaster und Einmalhandschuhe. Entnommenes muss wieder aufgefüllt werden, damit der Verbandskasten immer komplett ist. Ein beiliegendes Inhaltsverzeichnis erleichtert die Kontrolle.

Wann lange darf das Verbandsmaterial verwendet werden?
Das steht auf der jeweiligen Verpackung und kann je nach Hersteller unterschiedlich sein. Alle sterilen Verbandmaterialien müssen spätestens nach fünf Jahren ersetzt werden. Auf komplett eingeschweißten Verbandskästen steht die Haltbarkeitsdauer auf der Rückseite

Bussgeld für Verbandskasten mit In jedem Auto muss ein Verbandskasten sein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. 

Verbandskasten mit abgelaufenem Verfallsdatum
Das kann 5 Euro Bußgeld kosten. Oft bleibt es aber bei einer mündlichen Belehrung. Ein Erste-Hilfe-Set komplett neu zu kaufen ist günstiger, als den Kasten frisch aufzufüllen. Verbandskästen gibt es oft im Angebot schon für weniger als 10 Euro.

Kann der alte Inhalt weiter verwendet werden?
Für den Privatbedarf ja. Allerdings kleben Pflaster oft nicht mehr gut, Binden sind nicht mehr so elastisch und Einweg-Handschuhe oft porös geworden.

Wohin mit alten Verbandskästen?
Während in Deutschland das Medizinprodukte-Gesetz die weitere Verwendung abgelaufener Erste-Hilfe-Kästen bei Verkehrsunfällen verbietet, nehmen Hilfsorganisationen das Verbandsmaterial gern für Übungszwecke und auch für hilfebedürftige Länder entgegen.

Die Berliner KÜS-Filialen (KÜS- Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) nehmen bei Hauptuntersuchungen gern abgelaufene Verbandskasten für eine Hilfssendung nach Rumänien entgegen.

Stand vom 25.1.2010

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