Privat-PKW mit gelber Plakette
Wer eine gelbe Plakette auf seinem Auto hat und dieses nachrüsten kann, der muss das auch tun – sonst kommt er ab 2010 nicht mehr rein. Für die Nachrüstung gibt’s übrigens einen staatlichen Barzuschuss von 330 Euro.
Wer ein Auto fährt, das nicht nachrüstbar ist, kann sich dies ab dem 1. Oktober von TüV oder Dekra bescheinigen lassen. Dann bekommt er eine Ausnahmegenehmigung und darf noch bis Ende 2010 weiterfahren in der Umweltzone. Die Bescheinigung muss er gut sichtbar im Auto mitführen.
Privat-PKW mit roter Plakette
Ausnahmegenehmigungen werden hier nur in engen Grenzen erteilt. Zum Beispiel dann, wenn der Kauf eines neuen Wagens wirtschaftlich nicht vertretbar ist, oder wenn der Halter schwerbeschädigt ist. Auch Berufspendler mit Nachtarbeitszeiten können eine Genehmigung erhalten – für maximal zwei Jahre.
Erteilt wird sie von den Bezirksämtern.
Weitere Informationen im Netz
http://www.feinstaubplakette.de/
Datenbank für Feinstaubplaketten und Nachrüstmöglichgkeiten der TÜv/DEKRA
www.berlin.de/umweltzone