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Do, 24.05.2012 | 21:32 Uhr | Jetzt läuft: Anastacia - I'm Outta Love

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Auto

Umweltplakette

Ab 2010 dürfen bei uns nur noch Autos mit grüner Umweltplakette in die Innenstadt fahren. Fahzeuge mit roter oder gelber Plakette sind in diesem Bereich verboten. Unter gewissen Umständen werden aber  Sondergenehmigungen erteilt.

Privat-PKW mit gelber Plakette

Wer eine gelbe Plakette auf seinem Auto hat und dieses nachrüsten kann, der muss das auch tun – sonst kommt er ab 2010 nicht mehr rein. Für die Nachrüstung gibt’s übrigens einen staatlichen Barzuschuss von 330 Euro.

Wer ein Auto fährt, das nicht nachrüstbar ist, kann sich dies ab dem 1. Oktober von TüV oder Dekra bescheinigen lassen. Dann bekommt er eine Ausnahmegenehmigung und darf noch bis Ende 2010 weiterfahren in der Umweltzone. Die Bescheinigung muss er gut sichtbar im Auto mitführen.


Privat-PKW mit roter Plakette

Ausnahmegenehmigungen werden hier nur in engen Grenzen erteilt. Zum Beispiel dann, wenn der Kauf eines neuen Wagens wirtschaftlich nicht vertretbar ist, oder wenn der Halter schwerbeschädigt ist. Auch Berufspendler mit Nachtarbeitszeiten können eine Genehmigung erhalten – für maximal zwei Jahre.

Erteilt wird sie von den Bezirksämtern.


Weitere Informationen im Netz

http://www.feinstaubplakette.de/
Datenbank für Feinstaubplaketten und Nachrüstmöglichgkeiten der TÜv/DEKRA

www.berlin.de/umweltzone

Stand vom 18.9.2009

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