radioBerlin Experte Derk Ehlert
Wildtierbeauftragter des Senats
Grundsätzlich ist am Taubenei nichts, was krank macht. Bevor man aber ans Nest geht, sollte man sicher sein, ob man das auch darf.
Ringeltauben zum Beispiel sind geschützt und brüten durchaus auch auf Balkonen. Da darf man die Eier nicht wegnehmen.
Bei verwilderten Haustauben darf man die Eier vom Naturschutzgesetz her entfernen, aber braucht tierschutzrechtlich noch häufig die Genehmigung dafür.
Wenn man sich damit nicht genau auskennt, können z.B. das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt oder die Umweltämter des Bezirks helfen. Dort weiß man, welche Tauben geschützt sind. Gegebenenfalls kann dort auch die Genehmigung erteilt werden.