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Do, 24.05.2012 | 21:26 Uhr

Das ExpertenTeam

Steuerformulare; Foto: dpa-Bildfunk

Steuererklärung

Für Selbstständige ist die Einkommenssteuererklärung Pflicht. Aber auch für Arbeitnehmer kann sich die Mühe durchaus lohnen.

Geld zurück!
Das Finanzamt zieht zwar jeden Monat die Steuern automatisch vom Bruttolohn des Angestellten ab. Damit könnte man sich zufrieden geben.

Dennoch stehen die Chancen für Steuererstattung nicht schlecht. Im Schnitt bekommt nämlich jeder Arbeitnehmer, der eine Erklärung abgibt, rund 850 Euro vom Finanzamt zurück.

Voraussetzung dafür ist, dass derjenige tatsächlich zu viel Lohnsteuer gezahlt hat. Eindeutig ist dieSachlage zum Beispiel bei einer Heirat oder wenn im zurückliegenden Jahr ein Kind geboren wurde.

Geld zurück gibt es auch, wenn die Werbungskosten höher waren als 1000 Euro – also höher als der Pauschbetrag oder wenn der Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr über in seinem Job gearbeitet hat.

Ausführliche Informationen bietet das Heft "Finanztest Spezial Steuern 2012". Erhältlich im Zeitschriftenhandel, Preis 7,80 Euro.

Stand vom 3.2.2012