Wer braucht so ein Versicherungskennzeichen?
Kleinkrafträder, Mofas, Mopeds und Roller, die bis 50 KMh zugelassen sind, auch Räder und Rollstühle mit Motorbetrieb, leichte Quads und Minicars.
Was kostet so eine Versicherung?
Eine einfache Haftpflichtversicherung gibt es ab 48 Euro. Einige Anbieter sind z.B.:
WGV: 48
Huk Coburg 49,
Concordia 55
DEVK 59
Allianz 67 Euro
mache kosten aber auch 70, 80 Euro und mehr.
In den Leistungen unterscheiden diese Versicherungen sich kaum da kann man ruhig eine günstige nehmen.
Eine Teilkasko-Versicherung kostet rund 100 Euro. Darin ist meist noch eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bei einem Schadensfall veranschlagt. Der Roller oder das Mofa ist dann gegen Diebstahl und Vandalismus versichert. Das lohnt sich vor allem, wenn man ein neues und hochwertiges Fahrzeug hat. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber nur die Haftpflichtversicherung.
Wo bekommt man eine Versicherung?
Versichern kann man direkt bei den Vertretungen der Versicherungen. Auch in den meisten Banken wird eine solche Versicherung verkauft. Es lohnt sich auch, bei seiner Rollerwerkstatt nachzufragen, die haben meist einige Versicherungskennzeichen vorrätig.
Natürlich kann man das Ganze auch online machen. Geben Sie in eine Suchmaschine die Begriffe „Roller“ und „Versicherung“ ein, dann finden Sie schnell die Anbieter.
Es gibt im Netz auch Formulare, da kann man seine Angaben eintragen und dann sieht man schon, was die Versicherung bei den verschiedenen Anbietern kostet. Und dann wählt man einen Anbieter aus, überweist den geforderten Betrag und hat in der Regel drei Tage später das Schild und die Unterlagen im Briefkasten.
Noch ein Tipp: Wer sowieso nur im Hochsommer fährt, für den lohnt es sich, seinen Roller oder sein Mofa auch erst später anzumelden. Die Versicherungssumme wird prozentual für die Restmonate gezahlt. Wer also im März 55 Euro zahlt, den kostet der Spaß im Juni nur noch 44 Euro. Wenn man das macht, sollte man allerdings ein privates Grundstück oder eine Garage haben, wo man sein Gefährt unterbringt.
Denn wer auf öffentlichen Wegen parkt und ab heute noch das alte Kennzeichen dran hat, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss gegebenenfalls mit einer Strafe rechnen, egal, ob er das Kraftrad fährt oder nicht.