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Ratgeber

Neue Regeln beim Zahlungsverkehr

Kunden von Banken und Sparkassen erhalten zurzeit die Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen, die ab dem 1. November gelten. Was sich ändert, erfahren Sie hier.

Bankgeschäfte im Euro-Raum lassen sich künftig schneller und einfacher abwickeln. Ab November müssen Banken eine Frist von drei Geschäftstagen bei Online-Überweisungen und vier Geschäftstagen bei schriftlicher Abgabe einhalten, die gleichen Fristen, die derzeit für Überweisungen innerhalb Deutschlands gelten. Im Gegenzug ist der Bankkunde aber für Fehler selbst verantwortlich.


Höheres Risiko bei Überweisungen

Überweisungsaufträge werden zukünftig unwiderruflich wirksam, sobald sie dem Geldinstitut vorliegen. Eine Korrektur ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich. Außerdem prüfen die Banken nicht mehr, ob die angegebene Kontonummer zum danebenstehenden Namen passt. Bei Überweisungen sind nur noch BLZ und Kontonummer maßgeblich.

Der Name des Empfängers spielt keine Rolle mehr. Das heißt, dass jeder Zahlendreher zum Problem wird, denn für die Richtigkeit des Auftrags haftet der Kunde, nicht das Geldinstitut, und wenn das Geld überwiesen ist, kann es nicht zurückgeholt werden.


Kürzere Fristen für Lastschrift-Rückbuchungen

Auch für Lastschriften gelten ab November neue Bedingungen. Bisher konnte man kein europaweites Lastschriftverfahren einrichten – zukünftig schon. Für wiederkehrende Zahlungen werden deshalb in nächster Zeit neue Formulare mit der Bitte um Unterschrift verschickt.

Für Rückbuchungen kann sich die Frist verkürzen: Falsch abgebuchte Beträge können dann nur noch innerhalb von 8 Wochen ab dem Buchungstag zurückgebucht werden. Bisher hatte der Kunde meist mehr Zeit: bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss, der regelmäßig zum Ende des Quartals erfolgt.


Veränderte Haftung bei Zahlungskarten

Unaufmerksamkeiten werden härter bestraft: Wird beispielsweise die EC-Karte gestohlen und der Dieb geht damit einkaufen, dann muß der Karteninhaber nach dem neuen Gesetz grundsätzlich bis zu 150 € des Schadens selbst tragen, es sei denn, die Bank legt eigenständig eine bessere Regelung fest.

Die Geldinstitute verschicken in diesen Tagen neue Zahlungskarten. Die Selbstbeteiligung gilt auch für das Online-Banking, also bei Verlust der dafür notwendigen Transaktionsnummern.

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