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Do, 24.05.2012 | 20:57 Uhr | Jetzt läuft: Sidney Youngblood - If Only I Could

Das ExpertenTeam

Spurensicherung an demoliertem Schloss; Foto: dpa-Bildfunk

Einbruch: Haftet der Nachbar als Schlüsselbewahrer?

Einbruch trotz Wohnungshüter

Attila aus Kreuzberg fragt: Bei seinem Vater wurde eingebrochen als er im Urlaub war. Den Schlüssel hatte er dem Nachbarn überlassen. Wer haftet für den Schaden?

Antwort von Dr. Walter Joswig
Rechtsanwalt und radioBERLIN-Experte

Für den Nachbarn auf das Haus oder die Wohnung aufzupassen stellt keinen. Vertrag dar. Deswegen gibt es keine Erfüllungsansprüche oder Ansprüche aus einer Vertragsverletzung.

Nur wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, z.B. die Haustür offen gelassen wurde, könnte dies Konsequenzen haben.


Stand vom 26.7.2011