
Antwort von Dr. Walter Joswig
Rechtsanwalt und radioBERLIN-Experte
Für den Nachbarn auf das Haus oder die Wohnung aufzupassen stellt keinen. Vertrag dar. Deswegen gibt es keine Erfüllungsansprüche oder Ansprüche aus einer Vertragsverletzung.
Nur wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, z.B. die Haustür offen gelassen wurde, könnte dies Konsequenzen haben.