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Do, 24.05.2012 | 20:31 Uhr | Jetzt läuft: Norah Jones - Happy Pills

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Umtausch von Weihnachtsgeschenken in einem Kaufhaus

Foto: dpa-Bildfunk

Geschenke umtauschen

Weihnachten ist vorbei. Nicht alle Geschenke haben Begeisterung ausgelöst. Zu klein, zu groß, falsche Farbe, hat nicht den Geschmack getroffen oder sogar kaputt. Geschenke umtauschen – was muss man dabei beachten?

Es gibt kein Recht auf Umtausch

Ob der Händler einwandfreie Ware zurücknimmt, ist immer eine Frage der Kulanz. Große Einzelhandelsketten und Warenhäuser haben Umtauschrechte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben.

Wie der Umtausch abläuft, kann von Laden zu Laden unterschiedlich sein. Manche geben Geld zurück, andere tauschen Geschenke nur gegen Ware oder einen Gutschein. Ganz wichtig: Der Kassenzettel als Beleg für den Kauf.


Fehlerhafte Geschenke

Hier gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz. In diesem Fall braucht man sich auch nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen. Bei defekten Dingen muss der Händler die Chance zur Nachbesserung, also zur Reparatur haben.

Erst wenn zwei Versuche fehlschlagen, kann Geld zurückverlangt werden. Fehlerhafte Geschenke können innerhalb von zwei Jahren ab dem Kaufdatum reklamiert werden.


Geschenke aus dem Netz

Bei online gekauften Geschenken gilt ein 14-tägiges Rückgaberecht. Die Frist beginnt allerdings schon ab Zustelldatum und nicht erst beim Verschenken zu Weihnachten. Wenn die Ware noch nicht bezahlt ist oder höchstens 40 Euro kostet, dann muss der Käufer das Rückporto zahlen.

Aber auch hier lohnt ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen online-Händlers.


Geschenkgutscheine einlösen

Bei kleineren Geschäften sollte man bedenken, dass es bei Insolvenz des Händlers oder bei Geschäftsauflösung keinen Anspruch auf Ersatz gibt. Also den Gutschein besser schnell einlösen, damit er nicht wertlos ist. Ansonsten kann sich der Beschenkte Zeit lassen und auf Sonderangebote zu Jahresbeginn warten.

Wenn auf dem Gutschein nichts anderes vermerkt ist, sind Gutscheine bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Kauf gültig. Nur eine Kleinigkeit kaufen und sich das restliche Geld auszahlen lassen – das funktioniert übrigens nicht.

Stand vom 27.12.2011

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