Wo bekomme ich die Plakette?
Ausgabestellen sind die Kfz-Zulassungsbehörde und die Abgasuntersuchungsstellen wie TÜV, DEKRA und so weiter. In Berlin können außerdem noch etwa 850 Werkstätten die Plakette ausgeben.
Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge können Plaketten beim Feinstaubplaketten-Shop der Berliner Kfz-Zulassungsbehörde auch online (www.berlin.de/labo/kfz) bestellt werden. Bei Überweisung einer Gebühr von 6 Euro wird die Plakette innerhalb weniger Tage per Post zugeschickt.
Was kostet die Plakette?
5 Euro. Wer seine Plakette im Internet bestellt, zahlt wegen des höheren Aufwandes 6 Euro.
Unterwegs in der Umweltzone ohne grüne Plakette
Wer mit roter oder gelber Plakette ohne Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ausnahmeregelungen
Mein Auto hat die gelbe Plakette, nachrüsten kann ich es nicht.
Wo erhalte ich eine Ausnahmegenehmigung?
Autos, für die es keine Partikelfilter gibt, dürfen in der Umweltzone fahren, wenn eine Bescheinigung einer Technischen Prüfstelle über die Nichtnachrüstbarkeit sichtbar im Auto mitgeführt wird.
Der Antrag für eine Ausnahme kann nur bei den Straßenverkehrsbehörden der Bezirke gestellt werden, die in der Umweltzone liegen.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr
Umweltamt, Straßenverkehrsbehörde
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin
Räume 2130, 2131
Tel.: 030 9029-14545
Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung Wirtschaft und Ordnungsamt
Yorckstraße 4-11
10965 Berlin
Tel.: 030 90298-2247
Lichtenberg
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Amt für Bauen und Verkehr
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel.: 030 90296-6562
Mitte
Bezirksamt Mitte von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung
Straßen- und Grünflächenamt - Arbeitsgruppe Umweltzone
Müllerstraße 146 / 147 (Neubau)
13353 Berlin
Räume 1108, 1109, 1120 und 1121
Tel.: 030 9018-42811 / -42812
Pankow
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Öffentliche Ordnung
Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt Ord 5
Fröbelstraße 17, Haus 9 EG, Raum 102
13088 Berlin
Tel.: 030 90295-5427, -5426, -5424, -5423, -5415
Fax: 030 90295-5428
Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsaufgaben, Natur und Umwelt
Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin
Tel.: 030 90277-3070, -2438, -8639
Fax: 030 90277-2468
Treptow-Köpenick
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Personal, Finanzen, Wirtschaft, Kultur und Ordnungsangelegenheiten
Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Salvador-Allende-Straße 80A
12559 Berlin
Tel.: 030 90297-4629
Welche Unterlagen muss ich für Einzelausnahmen einreichen?
In jedem Fall ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) erforderlich. In den Fällen, in denen die fehlende Nachrüstbarkeit des Fahrzeugs eine der Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung ist, ist diese Bescheinigung durch eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr auszustellen. Dies sind in Berlin die Dekra und der TÜV.
Achtung: Bescheinigungen von Werkstätten oder Fahrzeugherstellern über die fehlende Nachrüstbarkeit werden nicht mehr anerkannt.