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Do, 24.05.2012 | 20:20 Uhr | Jetzt läuft: Abba - From a twinkling star to a passing angel

Das ExpertenTeam

Stevia-Pflanze

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Kennzeichnung von Aromastoffen und Fisch, Zulassung von Stevia als Zuckerersatz

Neue Regeln für Lebensmittelaromen
Ab 20. Januar 2011 entfällt die Unterscheidung zwischen naturidentischen und künstlichen Aromastoffen. Beide müssen künftig in der Zutatenliste als "Aroma" deklariert werden, zum Beispiel als "Vanillearoma".

Daneben gibt es weiterhin natürliche Aromastoffe auf pflanzlicher oder tierischer Basis. Der Begriff "natürliches Aroma" in Verbindung mit der Nennung eines Lebensmittels - zum Beispiel "natürliches Erdbeeraroma" - bedeutet zukünftig, dass dieses Aroma zu mindestens 95 Prozent aus der genannten Quelle stammt, im Beispiel also aus Erdbeeren.

Kennzeichnung zwischenzeitlich tief gefrorener Fischereierzeugnisse
Gemäß EU-Vorgabe müssen ab 1. Januar 2011 alle Erzeugnisse aus Fischerei und Aquakultur auch Angaben darüber enthalten, ob die Waren zuvor gefroren wurden.

So wird z.B. der aus Asien stammende Pangasius aus logistischen Gründen tief gefroren transportiert und vor dem Verkauf wieder aufgetaut. 

Den Verbrauchern müssen die neuen Informationen im Einzelhandel zur Verfügung stehen.

Zulassung der Steviapflanze (Süßkraut) als Süßstoff
Für Anfang 2011 wird die Zulassung der Süßstoffe aus der Steviapflanze erwartet. Der darin enthaltene Stoff Steviosid ist bis zu 300mal süßer als Haushaltszucker und nahezu kalorienfrei.