Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Einen Ehevertrag sollte abschließen, wer die gesetzlichen Folgen der Eheschließung ausschließen bzw. verändern will.
Wer z.B. möchte, dass bei einer Scheidung der Partner/die Partnerin nichts vom eigenen Vermögen bekommt. Auch die Zahlung von Unterhalt an den Ex-Ehepartner kann ausgeschlossen werden.
Was kann im Ehevertrag stehen?
Häufig enthalten Eheverträge Aussagen darüber, ob nach einer Scheidung Unterhalt zu zahlen ist oder nicht.
Ein weiterer Punkt ist, ob nach der Scheidung ein sogenannter Versorgungsausgleich geleistet werden muss. Darunter versteht man den Ausgleich von Versorgungsanwartschaften, etwa wenn die Partner unterschiedlich hoch in die Rentenkasse einzahlen.
Insgesamt kann man sagen: Die wichtigsten Punkte sind: Vereinbarung der Gütertrennung, Ausschluss des Versorgungsausgleichs und erbvertragliche Regelungen.
Muss der Ehevertrag vor der Hochzeit abgeschlossen werden?
Nein, man kann immer einen Ehevertrag abschließen, auch nach vielen Jahren Ehe. Ein solcher Vertrag kann auch immer verändert und wieder aufgehoben werden.
Wie viel kostet der Abschluss eines Ehevertrages?
Das hängt vom Vermögen der Partner vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Wenn das Vermögen um die 30 000 Euro ist, kostet der Vertrag einige Hundert Euro. Bei einem Vermögen von 150 000 Euro können es auch rund 1500 Euro sein.
Gibt es für unverheiratete Paare auch eine Art Ehevertrag?
Einen Ersatzvertrag gibt es nicht, aber trotzdem sollten wichtige Dinge klar geregelt sein. Bei unverheirateten Paaren bestehen keine Unterhaltsansprüche, daher besteht hier kein Regelungsbedarf.
Der Streit geht eher darum, wie man Hausratsgegenstände oder größere gemeinsame Käufe (Wohnung, Grundstück) bei einer Trennung verteilt. Gerade bei größeren Summen empfehlen sich klare Absprachen, die auch vertraglich festgehalten werden sollten.