Vorsicht bei scheinbaren Gratisangeboten
Software, Rätsel, Kochrezepte, Malvorlagen für Kinder: es gibt fast nichts, was es nicht gibt im Internet und meist ist es auch noch kostenlos. Doch hinter vielen der vermeintlichen Gratisangebote verstecken sich teuer Abonnements. Wer klickt schließt sie ab, ohne es zu merken. Eine miese Masche, denn der notwendige Abohinweis ist nur irgendwo auf der Seite oder im Kleingedruckten versteckt. Oft kaum zu entziffern, zum Beispiel in hellgraue Schrift auf dunkelgrauem Grund. Deshalb gilt: Schon im Vorfeld wachsam sein. Werden fürs Gratisangebot persönliche Daten abgefragt, sollte man genau nach Kostenhinweisen suchen.
Bei Mißtrauen unbedingt Widerspruch einlegen
Hat man den Kostenhinweis übersehen, flattert irgendwann die erste Rechnung ins Haus. Jetzt gilt es genau zu prüfen: War der Hinweis aufs Abo versteckt? Wenn ja, sollten Betroffene dem Vertrag sofort schriftlich widersprechen, und zwar per Einschreiben mit Rückschein. Vorlagen für den richtigen Widerspruch gibt es bei den Verbraucherzentralen.
Kommen trotzdem weitere Mahnungen sollte man die bewusst ignorieren, raten Experten, das ist nur Masche. Steckt ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten, reicht in der Regel ein Kreuzchen im Widerspruchs-Feld. „Uns ist kein einziger Fall bekannt, wo tatsächlich das gerichtliche Verfahren weiterbetrieben wurde, sagt Holger Bleich, Internetexperte der Computerzeitschrift c’t.
Denn die Betreiber wissen, dass sie in einem Verfahren kaum eine Chance auf Erfolg haben. Laut einem Gerichtsurteil müssen sie deutlich auf alle anfallenden Kosten hinweisen. Zur Sicherheit sollte man dennoch alle Schreiben aufbewahren. Wird der Druck zu groß, sollte man sich an die Verbraucherzentralen wenden.
Pflichten des Anbieters
Unabhängig davon, ob die Kosten und Bedingungen gut lesbar auf der Webseite angebracht waren oder nicht, kann man jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, in Textform über dieses Widerrufsrecht zu belehren, beispielsweise in einer E-Mail.
Ein Hinweis auf der Webseite reicht hierfür nicht aus. Ab Zugang dieser Belehrung läuft die 14-tägige Frist. Unterlässt der Betreiber diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, ist ein Widerruf unbefristet möglich. Der Widerruf muss in Textform erfolgen.
Weitere Informationen zum Thema
Kampagne gegen „Abofallen im Internet“ Verbraucherzentrale Bundesverband
http://www.vzbv.de/go/aktuell/98/index.html