Neue Bestimmung für PKW-Zulassung
Ganz langsam setzt sich das Tagfahrlicht für Autos in der Europäischen Union durch. Pkw-Hersteller bekommen ab heute nur noch dann eine Typzulassung, wenn die Fahrzeuge mit einer automatischen Beleuchtung ausgerüstet sind. Eine generelle Pflicht zum Fahren mit Licht gibt es in Deutschland allerdings derzeit nicht, im Gegensatz zu zahlreichen europäischen Ländern.
Unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen in Europa
In etwa 20 europäischen Ländern gibt es nach Angaben des ACE unterschiedliche Auflagen für das Einschalten der Beleuchtung tagsüber. Die Schweiz und Frankreich empfehlen lediglich das Einschalten des Lichts. In Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland und Island ist das Fahren mit eingeschaltetem Licht vorgeschrieben. Ebenso in Italien, Kroatien, Bosnien-Herzegowna, Montenegro, Portugal, Bulgarien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Slowenien, Slowakei, Tschechien und
Ungarn.
Nachrüsten von LED-Tagfahrlicht / Höherer Spritverbrauch
Grundsätzlich kann man jedes Fahrzeug mit Tagfahrlicht nachrüsten. Es muss aber darauf geachtet werden, dass der Nachrüstsatz für das eigene Fahrzeug auch zugelassen ist. Leider verbrauchen LEDs für Tagfahrlicht gegenüber dem normalen Abblendlicht immer noch mehr Kraftstoff. Zwischen 250 und 350 Euro kostet die Nachrüstung. Technisch versierte Fahrer können das Tagfahrlicht auch selber nachrüsten.