radioBERLIN 88,8

radioBERLIN 88,8

radioBERLIN 88,8 - Das Hauptstadtradio

Do, 24.05.2012 | 12:25 Uhr | Jetzt läuft: Suzi Quatro - If You Can't Give Me Love

Das ExpertenTeam

Foto: dpa-Bildfunk

Ärger beim Paketversand

Wenn man regelmäßig Pakete bekommt, kann einiges schief gehen. Was ist zu tun, wenn ein Paket beschädigt beim Empfänger ankommt?

1. Das Paket ist beschädigt
Wird das Paket beim Nachbarn abgeholt und man stellt fest, daß es beschädigt ist, und womöglich sogar das, was im Paket war ebenfalls, sollte man schnellstmöglich, teilweise innerhalb von sieben Tagen, reklamieren.
Den Schaden am besten fotografieren und dann persönlich und schriftlich bei der Post oder beim Paketshop reklamieren. Dies ebenso dem Versender mitteilen.

Ist der Schaden dokumentiert und mitgeteilt , ist es aber Sache des Absenders sich weiter darum zu kümmern. Wichtig: Pakete sind pauschal bis zu einer einer Summe von 500 Euro versichert. Beim einzelnen Paketdiensten sogar bis 750 Euro. Der Absender kann und sollte teurere Waren aber auch höher versichern.

2. Ein Paket wird vermisst
Vermisst man ein Paket , kann man in einem ersten Schritt im Internet mit den Zustellweg des Paketes nachverfolgen. Dazu benötigt man die Sendungsnummer. Unter dem Stichwort „Sendungsverfolgung“ werden die einzelnen Stationen des Paketes genannt.

Ist es vollständig verschwunden, muß der Absender schriftich beim Paketdienst reklamieren und einen Nachforschungsantrag stellen, denn er ist der Vertragspartner. Auch hier ist im schlimmsten Fall das Paket versichert und der Paketdienst muß den Wert ersetzen.

3. Das Paket wurde nicht persönlich zugestellt
Darf der Paketdienst IHR Paket beim Nachbarn überhaupt abgeben ? Ja , in den allgemeinenen Geschäftsbedingungen sichern sich die Paketdienste dieses Recht zu. Dort steht, daß der Zusteller das Paket auch einem sogenannten Ersatz-Empfänger geben darf , und dies kann auch der Nachbar sein.

Tipp: Wollen Sie dies nicht, so müssen Sie das den Absender auf das Paket explizit draufschreiben lassen, also: „KEINE NACHBAR-ZUSTELLUNG“. Dann ist es auch nicht erlaubt.

4. Das Paket wurde beim Nachbarn abgegeben oder im Paketshop und der Zettel klebt außen am Klingelschild
Grundsätzlich sind alle Paketdienste ersteinmal verpflichtet, das Paket persönlich an der Haustür dem Empfänger zuzustellen. Zumindest den Versuch muß der Zusteller vom Paketdienst machen, auch wenn der Empfänger im 4. Stock wohnt.

Trifft er ihn nicht an, gehört der Zustellschein in den Briefkasten. Nur in Ausnahmefällen, das heißt, ist kein Briefkasten vorhanden oder kommt der Zusteller überhaupt nicht in das Haus hinein, ist es erlaubt, einen Zettel außen an der Haustür anzubringen.

Internet-Tip: Informationen zum Paketversand finden Sie auch unter Posttip.de

Stand vom 5.4.2011

Kommentar schreiben

Bitte tragen Sie die folgenden Buchstaben in das unterste Feld ein. Mit dieser Methode können wir uns vor unberechtigtem Zugriff von außen und Spam schützen. Falls sie versehentlich eine falsche Buchstbenkombination eingegeben haben, wird eine neue Buchstabenkombination generiert und Sie können es noch einmal versuchen. *


Datenschutzhinweis

Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet.

* Pflichtfelder
* wird nicht angezeigt

Bitte beachtet zum Kommentieren unsere Richtlinien.

Weitere Themen 

Dünger für Balkon und Garten

Tipps vom radioBERLIN 88.8-Pflanzenexperten Peter Bartos zur Pflanzenpflege auf dem Balkon
_mehr

frau mit rollkoffer auf einem bahnhof, foto: dpa-bildfunk

Rollkoffer im Test

Ob harte Schale oder weicher Koffer: Mit dem richtigen Reisegepäck kommt man entspannter ans Ziel. Stiftung Warentest hat 20 Trolleys getestet.
_mehr

Foto: dpa-Bildfunk

Psychologische Unterstützung bei Platzangst

Wer an Angstanfällen und ausgeprägtem Vermeidungsverhalten leidet, dem bietet die Hochschulambulanz der Humboldt Universität (HU) schnelle Hilfe an.
_mehr

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Foto: dpa-Bildfunk

Reisepasspflicht auch für Kinder

Eltern aufgepasst! Ab dem 26. Juni 2012 benötigen Kinder ab dem Tag der Geburt einen eigenen Ausweis.
_mehr