Antwort von Aenne Riesenberg
Stiftung Finanztest:
Nein - aber
Der Freistellungsauftrag 2011 kann jetzt im Jahr 2012 nicht mehr rückwirkend geändert werden, denn die Banken mußten den Jahresabschluss machen und ans Finanzamt die fällige Abgeltungssteuer abführen.
Aber dieses Geld ist nicht verloren, wenn die Sparer noch Spielraum haben beim Sparer-Pauschbetrag, der ja 801 Euro pro Jahr/Person beträgt. Dann kann man in der Steuererklärung 2011die Anlage KAP ausfüllen.
Wenn man zum Beipiel aus Spar-Papieren Zinsen eingenommen hat, dann trägt man dort ein, wie hoch die waren, wie viel Abschlagsteuer man dafür bezahlt hat und auch den Solidaritätszuschlag.
Das Finanzamt berechnet dann, wie viel noch fehlt zum Freistellungsauftrag und erstattet dann die zu viel gezahlte Steuer und den zu viel gezahlten Solidaritätszuschlag.