Berliner Amtsgericht
Schmerzensgeld nach Ohrlochstechen bei 3-Jähriger
Einem dreijährigen Mädchen ist nach dem schmerzhaften Stechen von Ohrlöchern 70 Euro Schmerzensgeld zugesprochen worden.
Auf einen entsprechenden Vergleich einigten sich die Eltern des Kindes mit der Inhaberin eines Tattoo-Studios am Freitag vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg.
Die Eltern hatten das Schmerzensgeld gefordert, weil das Ohrloch nicht an der vorgesehenen Stelle gestochen worden sei. Das Mädchen habe anschließend große Schmerzen gehabt. Noch drei Tage später habe es bei einem Arzttermin eine traumatische Reaktion gezeigt. Das Mädchen hatte sich die Ohrlöcher zum Geburtstag gewünscht.

Beschneidungsurteil hatte heftige Debatte ausgelöst
Wo beginnt und endet körperliche Unversehrtheit?
Der Vergleich vor dem Gericht könnte aber möglicherweise sehr viel weitreichendere Folgen haben. Denn das Gericht erwägt weiterhin, den Fall der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung vorzulegen. Dabei könnte geprüft werden, ob sich die Eltern oder die Studio-Inhaberin wegen Körperverletzung verantworten müssen.
Das Gericht hatte bereits im Vorfeld des Verfahrens erklärt. dass es zweifelhaft sei, ob die Einwilligung der Eltern zum Ohrlochstechen dem Wohl des derart jungen Kindes gedient habe. Zudem sei zu fragen, warum die Chefin des Tattoo-Studios den Fall nicht ablehnte.
Zuletzt hatte ein Kölner Urteil zu Beschneidungen bei Jungen weltweit für Aufsehen gesorgt und bei Medizinern, Eltern sowie Vertreter von Muslimen und Juden zu Verunsicherung und teils starker Empörung geführt. Das Landgericht hatte die religiös motivierte Beschneidung eines Jungen als Körperverletzung gewertet.