Extremismus
Bewährungsstrafe für ehemaligen NPD-Chef Voigt
Wegen Volksverhetzung ist der frühere Vorsitzende der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht verhängte am Donnerstag gegen den 60-Jährigen zudem eine Geldbuße von 1000 Euro. Im März 2010 hatte Voigt in der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick nach Ansicht der Richter die Taten der Waffen-SS verherrlicht.
Zudem wurde Voigt schuldig gesprochen, einen ausländerfeindlichen Werbespot verbreitet zu haben. In diesem Fall war der damalige Berliner Landesvorsitzende der NPD, Uwe Meenen, mitangeklagt. Er wurde wegen Volksverhetzung zu acht Monaten Haft auf Bewährung sowie 1000 Euro Geldbuße verurteilt. Das Urteil entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Voigt hatte mit seiner Rede im Bezirksparlament Empörung ausgelöst. "Es sollte eine gezielte Provokation sein", sagte Richter Thomas Seifert. Voigt habe seine Partei auf billige Art und Weise bekannt machen wollen. Ein Linken-Politiker erstattete Anzeige. Voigt hatte die Vorwürfe jedoch zurückgewiesen.
Auch der Werbespot, der vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus 2011 auf der Homepage der rechtsextremen Partei stand, erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung, befand das Gericht. Es sei suggeriert worden, dass Ausländer generell Täter seien. Migranten seien damit verächtlich gemacht worden.