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Di, 21.05.2013 | 20:41 Uhr

Nachrichten

Eine Zellentür mit einem Schlüsselbund in der Justizvollzugsanstalt Stralsund... (Bild dpa)

Prozesse

Gericht lehnt Haft-Entschädigung für drei Gefangene ab

Die Klagen von drei Häftlingen auf Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Bedingungen in der Justizvollzugsanstalt Tegel sind in zweiter Instanz gescheitert. Im Berufungsverfahren gab das Kammergericht Berlin am Dienstag der Senatsjustizverwaltung Recht, die die Urteile des Landgerichts
Berlin angefochten hatte.

Die Vorinstanz hatte den drei Häftlingen wegen ihrer Unterbringung in zu kleinen Zellen der Teilanstalt 1 in Tegel bis zu 5.000 Euro Schadensersatz zugesprochen.

Das Kammergericht folgte zwar der Auffassung des Berliner Verfassungsrichter, wonach die Unterbringung der Häftlinge in zu kleinen Einzelzellen und ohne baulich abgetrennte Toilette gegen die Menschenwürde verstößt.

Es seien schlimme Zustände gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Doch die Rechtslage für das Land Berlin sei vor diesem Urteil "nicht so einfach zu beurteilen gewesen". Es habe keine klare gesetzliche Regelung gegeben.

Außerdem hätten es die Männer während ihrer Haft versäumt, eine Verlegung zu beantragen.

Laut Kammergericht sind noch rund 130 ähnliche Klagen wegen der Haftbedingungen in Tegel anhängig.

Stand vom 14.8.2012