Die Gothic-Band hatte Bushido verklagt und bekam vor wenigen Tagen vor dem Hamburger Landgericht Recht. Bushido soll Musikteile der Band in 16 seiner Songs verwendet haben. Er wurde deshalb zu einer Schadensersatz-Zahlung von mehr als 60 000 Euro verurteilt.
Außerdem ordnete das Gericht an, dass elf CDs des Rappers aus dem Handel genommen werden müssen. Dazu zählt auch sein Platin-Erfolgswerk „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ von 2006.